Um die wirtschaftlichen Härten von Corona abzufedern, hat der Bund am 20.3.2020 Soforthilfemaßnahmen beschlossen. Diese Zuschüsse richten sich an Selbstständige, Freiberufler, gemeinnützige sowie gewerbliche Unternehmen bis zu einer gewissen Mindestgröße. Wer konkret gefördert wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, allerdings kommen viele Logistiker grundsätzlich für die nicht rückzahlbaren finanziellen Hilfen infrage. Wer nicht antragsberechtigt im Sinne der Soforthilfen ist, der findet auf den verlinkten offiziellen Websiten auch Kredite für Selbstständige.
Antragsberechtigt sind in allen Bundesländern Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Darunter können unter anderem klassische Speditionen sowie Gründer fallen. Außerdem werden natürlich Selbstständige wie Kraftfahrer und Frachtführer für die Förderung berücksichtigt. In einigen Bundesländern werden auch explizit Forst- und Landwirtschaftsbetriebe genannt oder Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten gefördert. Sie alle können beispielsweise Zuschüsse für laufende Leasingverträge oder Mietkosten beantragen. Eine Übersicht über die Förderbedingungen der einzelnen Ländern, weist die folgende Tabelle aus. Sie führt die zwei grundlegendsten Voraussetzungen auf: die geltenden Obergrenzen bei der Unternehmensgröße, die sich in Vollzeitäquivalenten bemisst, sowie die maximale Fördersumme.
Bundesland | Maximale Unternehmensgröße | Maximale Fördersumme | Offizielle Antragsseite der Länder/Landesbanken |
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Baden-Württemberg | bis zu 50 Beschäftigte | 30.000 Euro | zur BaWü-Soforthilfe |
Bayern | bis zu 10 Beschäftigte | 50.000 Euro | zur bayrischen Soforthilfe |
Berlin | bis zu 10 Beschäftigte | 15.000 Euro | zur IBB |
Brandenburg | bis 100 Beschäftigte | 60.000 Euro | zur Soforthilfe via ILB |
Bremen | bis zu 49 Beschäftigte | 20.000 Euro | zur BAB |
Hamburg | bis zu 250 Beschäftigte | 30.000 Euro | zur IFB Hamburg |
Hessen | bis zu 50 Beschäftigte | 30.000 Euro | zur hessischen Soforthilfe |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 100 Beschäftigte | 60.000 Euro | zum LFI MV |
Niedersachsen | bis zu 49 Beschäftigte | 25.000 Euro | zur NBank |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 50 Beschäftigte | 25.000 Euro | zur NRW-Soforthilfe |
Rheinland-Pfalz | bis zu 30 Beschäftige | 9.000 Euro | zur RP-Soforthilfe |
Saarland | bis zu 10 Beschäftigte | 15.000 Euro | zur saarländischen Soforthilfe |
Sachsen | bis zu 10 Beschäftigte | 15.000 Euro | zur SAB |
Sachsen-Anhalt | bis zu 50 Beschäftigte | 25.000 Euro | zur IB Sachsen |
Schleswig-Holstein | bis zu 50 Beschäftigte | 30.000 Euro | zur IB SH |
Thüringen | bis zu 50 Beschäftigte | 30.000 Euro | zur TAB |
Links zu den Soforthilfen der Länder
Welche Bedingungen konkret gelten und wo Sie an Ihr dringend benötigtes Kapital kommen? Die Links zu den Soforthilfen aller 16 Bundesländer im Überblick liefert die Deutschlandkarte:
Eine Übersicht der Corona-Maßnahmen des Bundes findest Du auch auf der Website des BMWi.